Satzungs-Grundlage

Die Grundlage für die Einrichtung des Jugendforums bildet der §13 unserer Satzung.

Dort ist geregelt, wer KreisjugendsprecherIn werden kann, wie lange die Amtszeit dauert und welche Rechte und Pflichten die KreisjugendsprecherInnen haben.

Auszug auf der Jugendordnung der Jugendfeuerwehren des Neckar-Odenwald-Kreises:

§ 13 Jugendforum

Das Jugendforum dient zur Mitbestimmung der Jugendlichen in der Kreisjugendfeuerwehr Neckar-Odenwald-Kreis. Es sollen Ideen und Anregungen von den Jugendlichen direkt in die Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr einfließen. Das Jugendforum besteht aus den vorhandenen Jugendsprechern/innen der Jugendfeuerwehrabteilungen des Neckar-Odenwald-Kreises. Die Jugendlichen wählen im Forum in geheimer Wahl einen/eine Kreisjugendsprecher/in und einen/eine Stellvertreter/in.  Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und endet automatisch mit Vollendung des 19. Lebensjahres. Beide Vertreter sind mit Sitz und Stimme im Kreisjugendfeuerwehrausschuss vertreten. Die Jugendlichen im Jugendforum werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/-in  oder einem Vertreter des Kreisjugendfeuerwehrausschusses begleitet. Die Sitzung des Jugendforums ist nicht öffentlich.