Wie bereits bei der Hauptversammlung angekündigt, besteht 2012 die Möglichkeit zur Abnahme der Jugendflamme Stufe II.
Voraussetzungen für die Abnahme sind:
5 Jugendfeuerwehrangehörige ab 13 Jahren, Stufe I Abschnitt 1+2 von einem Jugendfeuerwehrwart
abgenommen und im Ausweis eingetragen. Ausweis muss mit Bild versehen und unterschrieben sein.
Da die Abnahme der Jugendflamme Stufe II nur auf Kreisebene möglich ist, bitte Rückmeldung bis 31. Januar 2012 an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.